Ein Erfahrungsbericht über die AKABUS Real Estate VI GmbH & Co.KG

und ihre spezial Altbausanierung in der Pfäfflinshofstraße in Reutlingen

Die AKABUS Unternehmensgruppe samt Geschäftsführer Ditmar Olszewski, hat ihre Seriosität in den Jahren 2014 und 2015 auf Beispiellose Art und Weise bewiesen. Bei der Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude in der Pfäfflinshofstraße in Reutlingen, hat die AKABUS Real Estate VI GmbH & Co.KG es tatsächlich geschafft, über Monate hinweg die Rettungswege im Zugangsbereich zu meinem angemieteten Büro zu blockieren. Dabei Passanten gefährdet, weil man mutwillig gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat. Um sich dann hinterher, selten dämlich aus der Affäre zu ziehen. Folgender Erfahrungsbericht zeigt auf, warum Immobilienfonds bei Altbausanierungen aus dem Verkehr gezogen & Bürgermeister*innen entmachtet gehören, wenn sie an der Schwelle zur Vetternwirtschaft agieren.

Info: Der Erfahrungsbericht wird nach und nach ergänzt, je nach Ermittlungsstand.

Vorwort: Problematik & Ursache

Die Problematik in der Pfäfflinshofstraße mit dem Bauherrn bestand über einen Zeitraum von fast 12 Monaten. Die Ursache lag darin, dass der Bauherr nicht im Stande war, die von ihm beantragte und vom Ordnungsamt Reutlingen genehmigte Sondernutzungsfläche, bzw. seine Baustelle ordnungsgemäß einzurichten. Stattdessen wurde ab dem ersten Tag gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen, was nichts anderes ist wie ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Mit dem Resultat, dass mir für ca. 10 Monate zu drei Seiten die Rettungswege Werktags zwischen 7:30 Uhr und 17 Uhr mutwillig blockiert wurden.

Anstatt die Missstände zu beheben, zog es der Bauherr vor auf Zeit zu spielen, mündlich und schriftlich zu lügen und die Stadt Reutlingen ( Ordnungsamt ) tat es ihm gleich. Beide waren offensichtlich der Meinung ich hätte etwas gegen die Sondernutzungsfläche laut Plan, dabei war mein ursprüngliches Anliegen lediglich, dass der Plan in die Tat umgesetzt wird.

Hinweis: Beide haben nicht damit gerechnet, dass mir der Plan vorliegt, obwohl er vom Architekturbüro – im Auftrag der AKABUS – vorab in den Briefkasten geworfen wurde.

Sondernutzungsfläche Plan ReutlingenSondernutzungsfläche: Orange markierte Fläche befindet sich ausserhalb der Genehmigten ( rosa ) und somit auf einer öffentlichen Straße - alleinige Zuständigkeit der Stadt Reutlingen.

Rettungsweg

Ein Rettungsweg beträgt in Deutschland 1,20 Meter, hier war laut Plan und Feuerwehr ein Rettungsweg / Durchgangsweg von 1,60 Meter entlang der Baustelle, auf einer öffentlichen Straße vorgeschrieben. Wieviel es tatsächlich waren, kann man folgenden Bildern entnehmen.

FeuerwehrzufahrtLinks...
Sonderparkausweis...Mitte...
Rettungsweg...Rechts von der Haustür
Es ist so relativ das Widerwärtigste was einem widerfahren kann. Egal wo man sich beschwert und um Hilfe bittet, lässt man einen auflaufen, weil man denkt, der kann eh nichts machen und beweisen. Laut Stadt handelt es sich hierbei um eine private Baumaßnahme im gegenüberliegenden Gebäude und einer vom Amt angeordneten Verkehrsbeschränkung. Der Begriff „Vollsperrung“ würde eher passen. Während der Bauherr meint, er handle im Interesse der Stadt. Telefonisch bestätigt dies sogar der Pressesprecher der Stadt Reutlingen und verweist auf Kanalarbeiten, die man ebenfalls zu akzeptieren hätte – wohlgemerkt bei einer privaten Baustelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

Parksituation

RettungswegInfografik: Rettungs- & Fluchtweg Das blockieren der Rettungswege mit Fahrzeugen der Handwerksbetriebe muss man örtlich in zwei Bereiche aufteilen. Zeitlich gesehen ergibt sich dieser Missstand nach dem die Container ( 5 Monate ) entfernt wurden für circa 7 Monate. Trotz zeitnaher Kenntnis des Ordnungsamts über die Missstände.

  1. Parken in der Sondernutzungsfläche: Wenn ein Container nicht rein passt, dann passt auch kein Fahrzeug rein. Ist nur möglich, wenn man den Bauzaun am Morgen in den Weg hinein schiebt und dann das Fahrzeug abstellt. Mit dem Resultat, dass auf einer Seite der Rettungsweg nicht mehr gegeben ist und der Bauherr Parkgebühren spart.
  2. Vor der Sondernutzungsfläche in Richtung Spielplatz: Egal ob mit oder ohne Sonderparkausweis, es ist ein widerrechtliches Abstellen der Fahrzeuge. Blockiert damit den Durchgangsweg auf der anderen Seite. Es handelt sich hierbei nicht um einen Lieferverkehr der nur kurz parkt, sondern es wurde dauerhaft geparkt. Damit spart der Bauherr wiederum Parkgebühren und der Handwerker kann bequem die Vesperdose entladen. In diesem Bereich war über die Gesamtdauer der Sanierung, der Durchgangsweg von 1,60m nicht gegeben, weil regelmäßig Irgendwer, irgendwie am falschen Platz stand.

Der Vollzugsdienst hat um die Situation einen großen Bogen gemacht, bzw. hat die Sache beobachtet und ist unverrichteter Dinge wieder weitergezogen. Es gab auch vereinzelt Ausnahmen, aber die sind von den Handwerkern / Bauherr im Keim erstickt worden. Jedoch war gegen 18 Uhr fast täglich folgendes Schauspiel zu beobachten. Sobald die Handwerker abgezogen waren, lief der Vollzugsdienst wieder regulär durch die Straße und hat vorzugsweise Fahrzeuge aufgeschrieben, die den ganzen Tag – aufgrund der Verkehrsbeschränkung – nicht in die Garage kamen.

Es spielt sich über Monate hinweg ausserhalb der genehmigten Fläche, auf einer öffentlichen Straße ab. Verantwortlich und haftbar die Stadt Reutlingen – weil von ihr stillschweigend geduldet.

Baustellenabsicherung

Die Baustelle war zu keinem Zeitpunkt abgesichert, obwohl sich in unmittelbarer Nähe ein Spielplatz befindet. Wer sich in Reutlingen nicht auskennt, die Pfäfflinshofstraße befindet sich hinter dem ZOB am Bürgerpark bei der Stadthalle und die Gegend ist extrem hoch frequentiert. Eine korrekte Baustelleneinrichtung ist hier zwingend notwenig.

Video - Absicherung der Baustelle

( Aufgenommen am Sonntag 26.04.2015 )

Im Video sieht man, dass die Baustelle als solche nicht mehr zu erkennen ist. Die Gefahrenquellen aber trotzdem in ausreichender Anzahl vorhanden sind.

Gefährliche Situationen

Akabus Baukran nicht abgesichertGefahr: Kran nicht abgesichert!
  • Das Gebäude Pfäfflinshofstr. 1 wurde zur Hälfte abgerissen, dabei wurde das Fachwerk von 1340 heruntergeschmissen und entsorgt, anstatt mit einer Stahlkonstruktion abgestützt.
  • Das Gebälk zersplittert auf der Straße und Holzstücke landen im Kinderwagen.
  • Den Bauschutt hat man ebenfalls vom Gerüst in die Container geschmissen, obwohl diese am falschen Platz standen, bzw. in einer zu kleinen Sondernutzungsfläche - wo sie überhaupt nicht reinpassen können. Resultat: man hat den ganzen Tag eine unnötige Lärmbelästigung.
  • Radfahrer und Kinderwagen bleiben im Durchgangsweg stecken, weil der Rettungsweg / Durchgangsweg zwischen Bauzaun und Hauswand nicht einmal eine Breite von 1 Meter hat.
  • Fussgänger kommen zum Teil überhaupt nicht mehr durch, weil die Straße komplett zu geparkt war.
  • Baukran überhaupt nicht abgesichert, so dass Passanten jederzeit ins Drehgestell geraten können. Kids am Kran spielen oder aus Übermut hochklettern.
  • Den Spielplatz eingenebelt, weil man nicht fähig war, eine Plane anzubringen.
  • Radfahrer und Fußgänger nicht erkennen können, auf welcher Straßenseite sich die Baustelle befindet, den falschen Weg nehmen und im Gefahrenbereich herumspazieren.
Die Sanierung dieser Immobilie kann man durchaus als kriminell titulieren.

Tag der Städtebauförderung in Reutlingen ( 2015 )

Barbara Bosch lädt zum Tag der StädtebauförderungQuelle: PDF Dokument reutlingen.de Am 29. April 2015 wurde nach 10 Monaten zum ersten mal die Baustelle „grob“ korrekt eingerichtet, vermutlich nachdem das Ordnungsamt den Bauherren informiert hat. In der ersten Mai Woche war dies aber wieder vergessen, da die Polizei samt Rettungsdienst anrücken musste, weil wegen mangelhafter Baustelleneinrichtung und grobe Verstöße gegen die Verkehrsicherungspflicht, ein Kind zu Schaden kam. Am Freitag 8. Mai wird die Sondernutzungsfläche erneut eingerichtet, die Baustelle aufgeräumt und die Bauzäune auf Ihren vorhergesehen Platz zurück gezogen. Da scheinen meine Anrufe bei der Stadt, beim Bauherren und seinem Architekten gefruchtet zu haben? Pustekuchen!

Denn am Samstag 9. Mai 2015 war der Tag der Städtebauförderung in Reutlingen, zu dem die Oberbürgermeisterin Barbara Bosch geladen hat. Vorort waren laut Presse sämtliche Hilfsbürgermeister, eine Riege von Amtsleiter der Stadt Reutlingen, noch paar Hochkarätige und selbstverständlich Herr Olszewski. Dieser durfte an diesem bedeutenden Tag mehrere Gebäude vorführen, obwohl er laut den mir ( 2x ) ausgehändigten Schreiben, sich auf dem Weg in Urlaub hätte befinden sollen.

2014T00462 - Klappe die Dritte

Die Sondernutzungsfläche 2014T00462 wurde im Dezember 2014 um weitere 5 Monate bis Ende Mai 2015 verlängert. Trotz schriftlicher und telefonischer Beschwerde bis Ende Juli 2015 erneut verlängert, weil das Überbaurecht über der Verkehrssicherungspflicht stehen soll. Mitte Juni 2015 musste der Bauherr die Sondernutzungsfläche dann doch abbauen, weil ihm die Sicherheit – wie auch schon vor dem Tag der Städtebauförderung – am Hintern vorbei ging. Danach konnten die Handwerker mit Sonderparkausweis auf dem Schotterparkplatz ( Bügerpark: jetzige Skateranlage ) günstig parken. In meinen Augen war die ganze Misere unnötig wie ein Kropf, aber Hauptsache zum Altstadtlauf war die Pfäfflinshofstraße rechtzeitig picobello.

In enger Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt...

AKABUS... wird bei der AKABUS in Reutlingen z.B. so gehandhabt. ( Bildquelle: Screenshot Website - Sindlinger + Vogt Architekten )

Es wird nicht nur mit „Denkmalschutz“ geworben, sondern auch mit der Superlative „Kulturhistorisch“. Da darf man sich dann schon fragen, warum das Gebälk / Fachwerk von 1340 durch eine Konstruktion in Holztafelbau ( Spanplatten ) ersetzt wird.

Wenn das Landesdenkmalamt genau so in die Mangel genommen und verschaukelt worden ist, wie es den Mitarbeiter*innen im Rathaus ergangen ist, dann muss man sich über die Bauqualität nicht wundern.

Kontakt & Schriftverkehr

entsorgter BauschuttBild: 1 Foto vom Container reicht schon aus!
  • Im Juli 2014 das Gespräch mit der Bauleitung ( Sindlinger + Vogt Architekten ) gesucht und Vorort den Hinweis gegeben, dass der Abstand zwischen Haus und der Fläche ( Sondernutzungsrecht ) einzuhalten ist. Hier bereits aufgrund meiner Vorahnung angebracht, dass da dann keine Container reinpassen und die Baustelle abzusichern ist. Zur Antwort erhielt ich von der Dame folgende Gegenfrage: Ob ich von der Stadt sei und jetzt den Bau abnehmen will?... Da sei bisher noch keiner da gewesen! Resultat; einmal gegen die Wand geredet, denn zwei Tage später fährt der Containerdienst vor und wird von der Bauleitung angewiesen, die Absetzcontainer exakt da rein zustellen – wo sie nicht rein passen können.
  • Beim Bauherr war schon im August 2014 nach dem zweiten Telefonat klar, dass es sich hierbei nicht nur um eine höchst aggressive Firma handelt, sondern auch die Seriosität äusserst fragwürdig ist und vermutlich heisse Luft verkauft wird.
  • Mit der Stadt hat man sich telefonisch in Verbindung gesetzt, nachdem die Sondernutzungsfläche – unerklärlicherweise im desolaten Zustand – ohne Ankündigung verlängert wurde. Da wurde dann relativ schnell klar, dass etwas nicht stimmt. Allerdings ging dann ein deutliches Schreiben mit Beweisbilder und Plan an das Amt für öffentliche Ordnung. Mit dem Effekt, dass man es über Monate nicht bearbeitet hat.
  • An die OB ging eine deftige E-Mail, hart an der Grenze, aber der Situation angepasst. Zur Antwort erhielt man dann fadenscheinige Erklärungen, vermutlich über die Rechtsabteilung, vom Amtsleiter Ordnungsamt unterschrieben. Mit dem Hinweis „Unsachlichkeit“ und dann ist es eigentlich ein Volltreffer.
  • Generell hat man beiden Parteien schriftlich klar gemacht, dass hier finanzielle Einbusen entstehen und für diese irgendwer aufzukommen hat. Der Trick hierbei ist, sobald es sich ums Geld dreht – das selbstverständlich keiner bezahlen will – es nur noch zwei Möglichkeiten gibt. Entweder schnell zu handeln und den Bau ordnungsgemäß einzurichten. Oder aber, man verarscht einen noch komplett und dazu hat sich die AKABUS wie auch die Stadt Reutlingen entschieden.
  • Der Gipfel war dann noch das Gespräch im Büro der AKABUS ( Juni 2015 ). Sie belästigen mich seit geraumer Zeit… Sie sind ja nur Mieter… die Container standen da nicht… muss ich erst schauen wo die Container standen… ich verstehe den Schaden nicht… muss man sich fragen wieso hat das Ordnungsamt nicht eingegriffen… blabla… blabla. War eine einstudierte Nummer der Geschäftsleitung, gemeinsam mit der Bauleitung und dem Architekten.
Die Schwierigkeit bestand darin, dass die Polizei nicht dafür zuständig ist, weil das Ordnungsamt Aufgaben der Polizei übernimmt und der Problematik selbst Herr werden muss. Wenn dann das Ordnungsamt nicht will oder darf, steht man dumm da. Allerdings muss die Stadt umgehend nach erhalt der Meldung, der Sache nachgehen und die Gefahrenquelle unverzüglich abstellen – unabhängig auf welchem Weg sie davon erfahren hat. Dies ist nicht geschehen!

Update: Die Geschäftsleitung hat im Jahr 2017 versucht, den Sachverhalt nach Leipzig an die Verwaltung GmbH zu ziehen. Warum dann der Brief aus Stuttgart kam, kann man sich ja denken. Stichpunkt: Haftung & Stammkapital. Man muss ja schon froh sein, dass er nicht noch versucht hat, es der ETS GmbH oder der Finex in die Schuhe zu schieben.

Diese Taschenspielertricks vom Geschäftsführer dienen lediglich dazu, Zeit zu gewinnen. Ein sehr fragwürdiges Verhalten, da man ihn kurz vor Weihnachten 2014 beobachtet hat, wie er zwischen Dunkel und Nacht, die Bauzäune selbst zurückgezogen hat.

Trick 17 mit dem Plan

Parkplatz in ReutlingenSo parkt man kostenlos! Laut telefonischer Auskunft vom Ordnungsamt im März 2015, hat der Vollzugsdienst keinen Plan von der Sondernutzungsfläche ausgehändigt bekommen, weil dieser dafür nicht ausgebildet sei. Stellt sich dann die Frage, wieso der Amtsleiter Ordnungsamt den Vollzugsdienst seit ca. Mitte Januar 2015 verstärkt für 2 Monate in der Pfäfflinshofstraße kontrollieren lies.

Monate später stellt sich heraus, dass beim Vollzugsdienst in der Stadtbachstraße, alle Pläne von Baustellen / Sondernutzungsflächen der Altstadt aushängen – nur eben nicht die der Firma AKABUS.

Den Handwerkern ist weder vom Bauherren noch vom Architekten ( SiGeKo ) der Plan mit der genauen Lage der Sondernutzungsfläche ausgehändigt worden. Mit dem Effekt, das weder die Handwerker noch der Vollzugsdienst überhaupt wissen kann, wie groß die genehmigte Fläche sein darf, aber beide wissen, dass es eine gibt. Nur so ist das Verhalten von beiden zu erklären.

Bei gegenseitiger Unwissenheit funktioniert die Baustelle reibungslos und ohne Komplikationen. Es sei denn, man schmeißt dem Nachbarn den Plan in den Briefkasten und die Sache fliegt auf.

Mauschelei in Reutlingen?

  • Im Januar 2014 wird an mich die Information herangetragen, dass die bevorstehende Altbausanierung sehr speziell ablaufen würde, die Finanzierung unerklärlich sei und der Bauherr bevorzugt werden soll. Zudem ab Baubeginn und während der Sanierung, die Stadt spurlos verschwinden würde. Diese Ankündigung war korrekt!
  • Im Dezember 2015 erhalte ich von einer seriösen und glaubwürdigen Quelle den Hinweis, dass die Stadtverwaltung Reutlingen seit Jahren dieses Spielchen gemeinsam mit der AKABUS treiben würde. Die Sanierungen generell aus dem Ufer laufen und es bereits die Spatzen vom Dach pfeifen würden. Bei jeder anderen Baustelle würde man ganz genau auf die Finger schauen, nur eben nicht bei dem Bauherr speziell. Zugleich der Hinweis, dass der Durchgangsweg in der Pfäfflinshofstraße aus Sicherheitsgründen nicht passierbar war. Dies deckt sich auch mit meinen Beobachtungen.
100 Meter daneben hat die AKABUS ihr Büro in der Hofstatt und 150 Meter in Sichtweite sitzt die Stadt mit dem Vollzugsdienst in der Stadtbachstraße. Beide wollen die Missstände nicht bemerkt haben. Können mir deshalb schriftlich erklären, dass ich keine Einschränkungen erlitten hätte und darum die Unkosten nicht bezahlt werden müssen. Die Stadt Reutlingen verweist schriftlich auch auf finanzielle Gründe, wieso nicht regelmäßig kontrolliert werden muss. Verschweigt zugleich, dass die 150 Meter Gratis zu überblicken wären und die Real Estate 5 um 750.000€ die Hofstattstraße 24 von der Stadt erworben hat.

Vorsicht: Man muss Grenzen ziehen! Während im Rathaus & beim Vollzugsdienst die Mitarbeiter*innen in Sachen AKABUS aus dem letzten Loch pfeifen, weil Ihnen Olszewski´s tollkühne Crew den letzten Nerv raubt. Scheinen Amtsleiter die Sache herunterzuspielen, weil die regierenden Damen vom SPEZIalist & Vorzeigesanierer begeistert sind.

Wichtige Fragen

  • Wann hat das Amt für öffentliche Ordnung – welches in Reutlingen zum Teil Aufgaben der Polizei übernimmt – die Baurechtsbehörde informiert?
  • Wieso schreibt mir der Bauherr von einem Neubau, wenn ausschließlich – auch im Beisein der Stadt & Presse - mit Denkmalschutz geworben wird?

These um was es eigentlich geht

  • Die Stadt Reutlingen hat über Jahre hinweg einen Käufer für die denkmalgeschützten Häuser in der Oberamteistraße gesucht. Der Presse war einmal zu entnehmen, dass man einen Investor mit modernen Finanzierungsmittel favorisiert. Nach dem eine unsachliche E-Mail im Bürgermeisteramt einging, ist davon nichts mehr zuhören, sondern jetzt wird das Phantom-Gebäude in der Oberamtei durchgedrückt und zum wichtigsten Projekt auserkoren.
  • Die AKABUS Real Estate ( Nummer wurscht ) GmbH & Co.KG ist lediglich ein Finanzprodukt. Man könnte aber meinen, dass dies über die Presse versucht wird zu verdunkeln. Denn über die Abschreibungen der Investoren und Fördermittel bezahlt diese fragwürdige Bauqualität zu 100% der Steuerzahler – wohlgemerkt unterm Deckmäntelchen „Denkmalschutz“.

Fazit:

Da wird einem über Monate hinweg das Leben nicht nur unnötig schwer gemacht, sondern versucht einen auch noch regelrecht hinters Licht zu führen, bei einer Sache wo es überhaupt keine Diskussion und ganz klare gesetzliche Rahmenbedingungen gibt. Wirbt dann aber zugleich bei der Auskreisung aus dem Landkreis Reutlingen mit dem Slogan: „Man kann uns nicht verwehren, was anderen zusteht.“ Das war ein beabsichtigter rechtsfreier Raum, wo von vornherein klar war, dass sämtliche Sicherheits- und Kontrollmechanismen niemals greifen können, weil zuvor ausgeschaltet.

Zeitungsartikel Reutlinger General Anzeiger aus dem Jahr 2013

… Baubürgermeisterin Ulrike Hotz unterstrich, dass man für ein solches Bauvorhaben kundige Investoren brauche, die in enger Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt sanieren. „Das ist immer ein Abenteuer“, meinte Sie. Da fügt es sich doch gut, dass „AKABUS“ mittlerweile auch die angrenzenden Häuser Pfäfflinshofstraße 1 und 3 erworben hat. Diese Häuser sind noch älter als die Hofstatt. Untersuchungen haben ergeben, dass die Balken aus dem Jahr 1340 stammen. Dieses Projekt wird Olszewski im nächsten Jahr angehen. ( GEA )

Einzelnachweise:

  1. Beschlussvorlage: Veräußerung des Areals Hofstattstraße 24 in Reutlingen ( Druckansicht ) | Amt für Wirtschaft und Immobilien vom 02.05.2011 | stadtverwaltung-reutlingen.de | abgerufen am 16.08.2018
  2. Schmuckstücke aus Bruchbuden in der Altstadt | Presseartikel zum Tag der Städtebauförderung vom 11.05.2015 | gea.de | abgerufen am 21.08.2018
  3. OB Barbara Bosch lädt zum Spaziergang durch die Altstadt | Broschüre zum Tag der Städtebauförderung am 09.05.2015 - Informationsseite + Download ( PDF-Datei )| reutlingen.de | abgerufen am 29.08.2018
  4. Reutlingen | Programm: Baustellenbegehung Pfäfflinshof ( Archiv )| tag-der-staedtebaufoerderung.de | abgerufen am 03.09.2018
  5. Akabus saniert Ensemble Hofstattstraße 24 | Presseartikel zur Hofstattstraße & Pfäfflinshofstraße vom 09.08.2013 | swp.de | abgerufen am 21.08.2018
  6. Sanierung Hofstattstraße: Stadtgeschichte aufgemöbelt | Presseartikel zur Hofstattstraße & Pfäfflinshofstraße vom 13.08.2013 | gea.de | abgerufen am 21.08.2018
  7. Existenzangst hier, traumhaft dort | Presseartikel vom 13.07.2013 erwähnt Besuch von OB Bosch bei Olszewski | swp.de | abgerufen am 29.08.2018
  8. Fachwerk bleibt unsichtbar | Presseartikel zum Altbau Boom in Reutlingen vom 6.11.2010 | tagblatt.de | abgerufen am 27.11.2018